AGBs Gravity9
ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an allen von Gravity9 angebotenen Kursen, Workshops, Veranstaltungen und Aufführungen und für die Nutzung derRäumlichkeiten des Gravity9 Studios.
1. KURSE/ABO-BEITRÄGE
ANMELDUNG UND ABMELDUNG
a) Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der gesamten Kurs/Abo gebühr.
b) Die Kursgebühr ist vor oder bei der ersten Stunde zu überweisen oder dem Instruktor in bar zu bezahlen.
c) Der Unterricht findet gemäss Stundenplan statt. Eine geringfügige zeitliche Änderung bleibt vorbehalten.
d) Bei versäumten Unterrichtsstunden besteht kein Anspruch auf Kürzung oder Erstattung der Unterrichtsgebühr. Versäumte Unterrichtsstunden können innerhalb eines Trimesters vor-/nachgeholt werden.
e) Ab dem 16. Lebensjahr gelten Erwachsentarife.
f) Die Anmeldung läuft jeweils nach Ablauf des Kurses/Abos aus.
g) Bei Kursabmeldung wegen Krankheit oder Unfall ist vom/von der Teilnehmer/in oder vom/von der Erziehungsberechtigen ein Arztzeugniss beizubringen. Ein allfälliges Guthaben für verpasste oder nicht besuchte Lektionen wird pro rata in Form einer Gutschrift auf künftige Kurse übertragen.
2. WORKSHOPS
ANMELDUNG UND ABMELDUNG
a) Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung.
b) Workshop Zahlungen sind im Voraus zu tätigen.
c) Eine Abmeldung ist schriftlich an info@gravity9.ch zu richten. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Workshop Zahlungen.
3. HAFTUNG
Die Benutzung der Räumlichkeiten von Gravity9 erfolgt auf eigenes Risiko. Gravity9 haftet nicht für Garderobe, ebenso wie für Unfall, Sach‐ und Vermögensschäden auf dem Weg zum und vom Tanzunterricht und für den Aufenthalt in den Räumen von Gravity9. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Der/die Teilnehmer/in und der/die Erziehungsberechtige/r verzichtet auf Ansprüche im Schadensfall.
4. GESUNDHEITLICHE BESCHWERDEN
Der/die Teilnehmer/in und der/die Erziehungsberechtige verpflichtet sich den Veranstalter (Gravity9) über gesundheitliche Beschwerden und Krankheiten aus eigenem Interesse zu informieren. Die Teilnahme am Unterricht basiert auf Selbstverantwortung und auf dem Achten eigener Grenzen.
5. NUTZUNG DER RÄUMLICHKEITEN
a) Strassenschuhe sind je nach Angaben der Lehrperson auszuziehen.
b) Es wird auf allgemeine Sauberkeit geachtet.
c) Saaltüren, sowie Fenster im Übungsraum sollen während des Unterrichts/Trainings geschlossen sein.
d) Die Musiklautstärke soll die vom Gesetz vorgeschriebene maximale Lautstärke nicht überschreiten.
e) Die Räume dürfen für persönliche Trainings nur gegen eine Raummiete genutzt werden.
f) Die Nutzung des Studios ist abends bis 22 Uhr erlaubt.
g) Beim Verlassen der Räumlichkeiten darf kein Lärm im Aussenbereich verursacht werden.
GERICHTSSTAND/ANWENDBARES RECHT
Es gilt Schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Zürich.